Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die Fahrerlaubnisbehörden haben die Möglichkeit, bei begründetem Anlass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Ihrer Fahreignung zu verlangen.

 

Die Anordnung

Gegen die Anordnung der MPU gibt es kein Rechtsmittel. Erst im Nachgang kann festgestellt werden, ob die Anordnung rechtswidrig gewesen ist. Bedenken Sie: Wird keine positive MPU termingerecht vorgelegt, kann allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen bzw. nicht wieder erteilt werden.

 

Die Untersuchungen

Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung gibt es einen medizinischen Teil. Hier wird geprüft, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dies ist beispielsweise bei erheblichen Erkrankungen nicht der Fall. Auch eine massive Drogensucht, die stationär behandelt werden muss, führt bei den Behörden automatisch zu der Entscheidung, dass die Erkrankung schwerwiegend ist.

 

Der psychologische Teil betrifft die charakterliche Eignung als solche, insbesondere inwieweit Einsicht in das Fehlverhalten besteht, eine Verhaltensänderung eingetreten ist usw. Es erfolgt ein Gespräch mit einem Gutachter, der im Anschluss eine Bewertung vornimmt. Diese teilt er der Behörde mit. Es ist sinnvoll, dem Gutachter (Sie sind der Auftraggeber!) zu sagen, dass das Gutachten nur an Sie gesandt werden soll. So haben Sie die Kontrolle und können ggf. Nachbesserung verlangen. Sollte das Gutachten negativ für Sie ausfallen, reichen Sie es natürlich nicht ein.

 

Frühzeitige Aktivität

Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Vorbereitung und die Auseinandersetzung mit den Geschehnissen: Eine psychologische Beratung und medizinische Kontrolle mithilfe des Hausarztes können erste Richtungen weisen. Ohne Vorbereitung auf die MPU bestehen lediglich 1/3 der Probanden die Prüfung; die Vorbereitung erhöht die Möglichkeiten auf 4/5.  

Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit der Behörden mitunter bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann.
 
Die erfolgreiche MPU ist weiterhin für Sie hilfreich, wenn Ihre Sperrfrist um zwei bis drei Monate verkürzt werden soll. So können Sie dokumentieren, dass Ihre charakterliche Eignung wiederhergestellt worden ist. Eine verkehrspsychologische Beratung hat den gleichen Effekt.

 

Abstinenz-Nachweis

Dies sollte vorbereitet werden mit dem Nachweis, dass in der Zeit vor der MPU weder Drogen (egal welche!) noch Alkohol eingenommen wurden. Hier spielen die dann dokumentierten Werte eine Rolle; der Zeitraum liegt je nach Vorfall bei 3 bis 12 Monaten.

 

Bei Alkoholdelikten müssen wenigstens in zweimonatigen Abständen die Leberwerte untersucht werden (Blutuntersuchung). Bei Drogenverstößen sind Untersuchungen durch zugelassene Stellen erforderlich. Diese können z.B. von TÜV oder DEKRA, rechtsmedizinischen Instituten oder dem Gesundheitsamt durchgeführt werden. Im Zweifel sollte vorher bei der Fahrerlaubnisbehörde angerufen werden, um zu erfragen, ob Nachweise von der betreffenden Stelle auch anerkannt werden.

 

Eine Suchtgefahr kann ebenfalls durch die hohen Werte von Alkohol, Cannabis etc. und natürlich erst recht bei illegalen Drogen dazu führen, dass die Behörden einen Ausschluss der Sucht bzw. der Gefahr einer Sucht erkennen möchten. Hier kommen psychologische Beratungen, Besuch von entsprechenden Suchtgruppen und ähnliches in Frage.

 

 

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