Datenschutz am Arbeitsplatz

Viele Arbeitnehmer haben heute am Arbeitsplatz Zugang zum Internet. Personenbezogene Daten der Mitarbeiter dürfen dabei vom Arbeitgeber erhoben werden, um diesen Dienst technisch zu ermöglichen. Zum Zweck der Datensicherheit dürfen Daten auch vorübergehend protokolliert und verarbeitet werden.

 

Will der Arbeitgeber darüber hinaus die Internetnutzung seiner Beschäftigten kontrollieren, z.B. zum Schutz von Betriebsgeheimnissen ergeben sich zahlreiche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Privatsphäre der Angestellten.

Bei der Beurteilung ist dabei entscheidend, ob neben der dienstlichen auch die private Nutzung von Internetdiensten durch den Arbeitgeber gestattet ist.

 

Ist die private Nutzung des Internets erlaubt, hat der Betrieb das Fernmeldegeheimnis zu beachten, das seine Mitarbeiter schützt. In diesem Fall dürfen die Daten nur verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Erbringung des Internetdienstes und dessen Abrechnung erforderlich ist.

 

Ist dagegen nur eine dienstliche Nutzung erlaubt, richtet sich die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Dabei erfolgt eine Abwägung zwischen dem Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und den Interessen des Arbeitgebers an der vorgesehenen Datenverarbeitung.

 

Der Arbeitgeber darf hier in der Regel stichprobenhafte und zeitnahe Auswertung der Protokolldaten vornehmen, hat das Verfahren dabei jedoch möglichst transparent zu gestalten. Die eingesetzten Verfahren sind dabei an den Grundsätzen von Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu orientieren. Eine Verwendung erhobener Daten zur allgemeinen Verhaltens- und Leistungskontrolle ist grundsätzlich unzulässig.

 

Soweit der Arbeitgeber zusätzlich einer Archivierungspflicht, z.B. des E-Mail Verkehrs unterliegt, hat er technisch dafür Sorge zu tragen, dass das Selbstbestimmungsrecht Beschäftigten für die Dauer der Archivierung (bis zu 10 Jahre) nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

 

 

 

 

Internet am Arbeitsplatz

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